| Clanrules |
Regeln für Clanmitglieder
§ 1 Jedes Clanmitglied hat sich an diese Regeln und die hier aufgeführten Punkte zu halten, bei Verstößen werden die Squadleader entsprechende Schritte in Abstimmung mit dem Clanrat veranlassen.
§ 2 Es ist nicht gestattet claninterne Taktiken und Spielstrategien an Außenstehende weiterzugeben.
§ 3 Jedes Mitglied hat sich korrekt gegenüber anderen Membern und Clans zu verhalten, oberstes Ziel ist es, dass alle Fun bei der ganzen Sache haben.
§ 4 Jedes Member hat die Pflicht sich aktiv am Clanleben zu beteiligen, also von ihm übernommene Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen.
§ 5 Jedem Member steht es frei ob er in einem weiteren Clan spielt, solange er die in diesem Regelwerk aufgeführten Punkte nicht verletzt und solange er nicht in beiden Clans dasselbe Spiel spielt.
§ 6 Die Teilnahme oder das Fernbleiben bei Trainings oder Wars ist stets frühzeitig im Warplaner zu posten, damit eine optimale Planung möglich ist.
§ 7 Alle Entscheidungen die den Clan betreffen sind mit dem Clanrat abzusprechen und obliegen dessen Zustimmung.
§ 8 Der Fullmember wird nach erfolgreicher Bootcampzeit vom zuständigen Squadleader ernannt.
§ 9 Die Verbreitung von rechts- oder linksradikalen Schriften oder Gedankengut ist im Clan !!!VERBOTEN!!! Zuwiderhandlung zieht den sofortigen Ausschluss des betreffenden Members nach sich.
§ 10 Das Mindestalter eines Members beträgt 16 Jahre.
§ 11 Jedes volljährige Mitglied hat mtl. einen Beitrag von mindestens 2 € auf das eingerichtete Clankonto zu leisten (für Server). Nach Absprache kann in Ausnahmefällen ein Erlass gewährt werden. Adminrechte erhalten nur zahlende Member.
§ 12 Probleme und Unstimmigkeiten können jederzeit an die Clanratsmitglieder oder Squadleader herangetragen, oder im Forum gepostet werden.
Clansatzung
§ 1 Oberstes Führungs- und Entscheidungsorgan des Clans ist der Clanrat mit 5 Sitzen.
§ 2 Der Clanrat hat die Pflicht im Interesse des Clans zu handeln, das aktive Clanleben nach besten Kräften zu unterstützen und Schaden vom Clan nach bestem Wissen und Gewissen abzuwenden.
§ 3 Bei der Wahl zum Clanrat wird 1 Woche lang abgestimmt, um möglichst viele Mitglieder teilhaben zu lassen. Zur Wahl wird eine Liste sich zur Verfügung stellender Fullmember angefertigt, aus welcher maximal so viele Kandidaten gewählt werden wie sich Sitze im Clanrat befinden. Jedes Fullmember des Clans ist berechtigt zu einer Wahl mit 5 Stimmen. Sollten einige Mitglieder bei der Wahl gleich viele Stimmen auf sich vereinen und der Fall eintreten, daß vom Stimmverhältnis her mehr als 5 Mitglieder im Clanrat aufgenommen werden müssten, so entscheidet eine Stichwahl mit lediglich 1 Stimme pro Wahlberechtigtem zwischen den betroffenen Kandidaten um einen Platz im Clanrat. Diese Stichwahl wird ebenfalls über einen Zeitraum von einer Woche abgehalten.
§ 4 Vor der Wahl wird ein Mitglied des Clans vom amtierenden Clanrat zum Wahlleiter erklärt, der sich um die technische Abwicklung der Wahl kümmert und für die Dauer der Wahl Ansprechpartner bei technischen Problemen mit der Wahl ist. Ferner obliegt diesem Wahlleiter die oberste Aufsicht über die Wahlen und es ist seine Aufgabe sicherzustellen das alles einen geregelten und legalen Ablauf hat. Er verkündet das offizielle Ergebnis der Wahlen am Tage der Ergebnisbekanntgabe. Mit der Ernennung eines neuen Clanrates endet die Tätigkeit als Wahlleiter.
§ 5 Eine Stimmabgabe ist gültig, solange wenigstens 1 Stimme abgegeben wurde, und maximal so viele Stimmen vergeben wurden, wie der Clanrat Sitze hat. Ungültig ist eine Stimmabgabe bei mehrfacher Wahl ein und der selben wählenden Person, oder bei sonstigen nachweislichen Beeinflussungsversuchen das Ergebnis der Wahl betreffend, z.B. durch unrechtmäßiges Erwerben einer weiteren Stimmabgabemöglichkeit durch Benutzung einer anderen, ansonsten „legalen“ Identität zum Zwecke der Wahl.
§ 6 Der Clanrat wird in einem jährlichen Turnus mittels einer allgemeinen, clanweiten und geheimen Wahl neu bestimmt. Nach Bekanntgabe eines neuen offiziellen Wahlergebnisses durch den Wahlleiter wird der neue Clanrat, sobald alle Kandidaten die Wahl angenommen haben, vom Wahlleiter ernannt. Mit Ernennung des neuen Clanrats werden die Sitze im Clanrat an die Mitglieder des neu gewählten Clanrats übergeben.
§ 7 Änderungen an dieser Satzung bedürfen 4 von 5 Stimmen des Rates.
§ 8 Entscheidungen im Clanrat werden mit einer absoluten Mehrheit beschlossen.
§ 9 Scheidet ein Mitglied aus dem Clanrat vor Ablauf seiner Amtszeit aus, wählt der Clan ein neues Mitglied in die Runde.
§ 10 Die Clanrules sind für alle Mitglieder des Clans verbindlich.
§ 11 Fullmember im Sinne dieser Satzung sind ausschliesslich regelmässig aktive und zahlende Member.
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